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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Allgemeines (DTM = Datentechnik Müller Software GmbH)

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der DTM als Auftragnehmerin. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts-bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von DTM schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mängel, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freibleibend. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen wird allein durch unsere Auftragsbestätigung festgelegt.

3. Abnahme und Leistungsumfang

Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Maschinen sowie Zubehör und Programme oder Programmteile unmittelbar nach Erhalt auf Fehler und Mängel zu testen und abzunehmen. Mängel sind binnen einer Frist von 8 Tagen schriftlich zu beanstanden. Die Abnahme bei Individualsoftware gilt spätestens als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 21 Tagen nach Installation und Übergabe der Programme oder Programmteile keine Beanstandungen geltend gemacht hat. Die Schulung und Einarbeitung des Auftraggebers oder seiner Bedienkräfte in die gelieferte Software gehört nicht zum Leistungsumfang und wird gesondert berechnet. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Installation der gelieferten Software selbst verantwortlich, es sei denn, DTM wird hiermit vom Kunden beauftragt. DTM ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

4. Preise

Es gelten die in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Unsere Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte, ausschließlich Verpackung, Fracht oder Vorfracht. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Auftraggeber. DTM ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als 4 Monate ab unserer schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise in Rechnung gestellt. DTM übernimmt keine Kosten für die Beschaffung von Herstellerdaten.

5. Lieferfrist

Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlicher oder grob fahrlässiges Handeln auf Seiten der DTM vorliegt. Unvorhergesehene Ereignisse und Fälle höherer Gewalt (wie z. B. Betriebsstörung, Rohstoffmangel, Verkehrsstörung, behördliche Verfügungen, Änderung der Währungsverhältnisse, Arbeitskämpfe etc.) sowie die Nichtbelieferung durch Vorlieferanten befreien die DTM für die Dauer der Störung und dem Umfang ihrer Auswirkungen von der weiteren Ausführung des Auftrags. Bei Lieferverzug von Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist von DTM entsprechend. Bei Lieferungsunmöglichkeit von Vorlieferanten ist DTM zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche kann der Kunde daraus nicht herleiten, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

6. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Auftraggebers, auch im Falle frachtfreier Lieferung. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Auftraggeber überlassen.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung. Bei der Erstellung von Individualsoftware beginnt die Gewährleistung mit der Abnahme gemäß Ziffer 3. Werden Veränderungen vom Auftraggeber oder von dritter Seite an der Software vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung. Für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, trifft DTM keine Gewährleistungspflicht. Nachweislich verborgene Mängel müssen sofort nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als angenommen. Nach dem Stand der Technik lassen sich Fehler im EDV-Programm nicht völlig ausschließen. Die gelieferte Hard- und Software ist frei von Herstellungs- und sonstigen gebrauchsbeeinträchtigenden Mängeln. Die vertragliche Gewährleistung ist auf 6 Monate ab Übergabe bzw. ab Abnahme, soweit dies vereinbart wurde, beschränkt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Herstellerdaten, die DTM lediglich weiterleitet, werden keine Garantien übernommen. Werden diese Daten vom Kunden direkt beim Hersteller besorgt, übernimmt DTM keine Kosten. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Auftraggeber zu und sind nicht übertragbar. Für die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten hat der Auftraggeber DTM ausreichend Zeit zu gewähren. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserungsarbeiten kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen.

8. Haftungsbeschränkung

DTM sowie seine Erfüllungsgehilfen haften lediglich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften in Fällen von Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung oder Verschulden beim Vertragsabschluß sowie aus unerlaubter Handlung. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden sowie Datenverluste ist ausgeschlossen. Etwaige Schadensersatzansprüche werden der Höhe nach bis auf das Dreifache des Auftragswertes beschränkt.

9. Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis zuzüglich Steuern wird am Geschäftstag nach dem Liefer- bzw. Aufstellungstag ohne Abzug zur Zahlung fällig, falls nicht anders vereinbart. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit von DTM anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber wegen Gegenansprüche aus anderen Vertragsverhältnissen ist in jedem Fall ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von DTM gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ihr Eigentum. Dies gilt auch für bedingte Forderungen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von DTM stehenden Waren sind vom Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Interventionskosten trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäft weiterzuveräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf bis zur Höhe des offenen Kaufpreises zur Sicherheit an DTM ab. Dem Käufer ist im Rahmen seines normalen Geschäftsganges die Einziehung der Forderung gestattet. DTM kann diese Erlaubnis bei Vorliegen eines berechtigten Interesses – insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung usw. – widerrufen. Nutzungsrechte angelieferter DTM Software sind nicht auf Dritte übertragbar.

11. Rücktritt

Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers vor, so ist DTM berechtigt, die Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurückzunehmen, wenn sie dem Auftraggeber diese Maßnahme angekündigt hat und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Nach Ablauf der Nachfrist erklärt DTM dem Auftraggeber innerhalb eines Monats, ob sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt oder vom Vertrag zurücktritt. Bei Zahlungsverzug ist DTM berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Bei Abnahmeverzug des Auftraggebers ist DTM nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadenersatz beträgt 15 % des Auftragswertes. Er ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn DTM einen höheren oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist.

12. Schutzrechte

Die Lieferung von lizenzpflichtiger Software erfolgt gemäß gesondert abzuschließender Vereinbarung unter den dort genannten Bedingungen. Sämtliche von DTM gelieferten Programme. Software und Handbücher sind urheberrechtlich geschützt. Die Einräumung eines Nutzungsrechtes bedarf der besonderen Genehmigung von DTM. Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an den von DTM verkauften Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen verbleiben bei DTM.

13. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

14. Datenschutz

Der Auftraggeber ermächtigt DTM und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsteile für alle gegenwärtigen und/oder zukünftig vermögensrechtlichen Ansprüche aus dieser Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit ihr, sowie aus allen noch entstehenden Geschäftsverbindungen und/oder im Zusammenhang mit ihnen ist Schwäbisch Gmünd bzw. Ellwangen, soweit der Käufer Vollkaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, soweit der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluß der Gerichtsstand entfällt. Dasselbe gilt für Ansprüche aus Wechseln, Schecks und sonstigen Urkunden sowie für Schadensersatzansprüche.

16. Allgemeine Vertragsbestimmungen

Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gegründeten weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen bedacht. DTM rechnet seine Leistungen auf elektronischem Wege, per E-Mail im PDF- Format, ab.